Lohnabrechnung online erstellen
Die Lohnabrechnung gehört zum Alltag von Unternehmen. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eine besondere Aufmerksamkeit erfordert in den Jahr 2022 und 2023 bei der Lohnabrechnung die neue steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, kurz Inflationsprämie. Die Inflationsprämie muss in der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt unbedingt als zweckbezogene Prämie zum Inflationsausgleich erkennbar sein.
Lohnabrechnung online erstellen
Die Lohnabrechnung gehört zum Alltag von Unternehmen. Jeden Monat müssen Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt und die Lohnsteuer an das Finanzamt gemeldet werden. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hier können Lohnabrechnungsprogramme helfen,
- Fehler zu vermeiden,
- Daten automatisch zu erfassen,
- die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu verwalten,
- Meldungen fristgerecht abzugeben,
- Löhne und Abgaben mit Lohnsteuerrechnern zu ermitteln,
- Funktionen zur Prüfung von Angaben zu nutzen
- und den gesamten Prozess der Lohnabrechnung generell zu vereinfachen.
Kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) nutzen dazu immer häufiger eine Cloud-basierte Lohnsoftware, denn wie hier beispielsweise die Lohnabrechnung online zu machen, ist
- meist preiswerter als die Lizenzen der Lohnsteuerprogramme für den Computer
- und entspricht stets den neusten rechtlichen Anforderungen.
Fragen zur Inflationsprämie
Vor allem die aktuellsten rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, ist ein besonderer Anreiz, die Lohnabrechnung online zu erledigen. Erst seit gut einem Monat gilt beispielweise die neue, von der deutschen Bundesregierung am 30. September 2022 verabschiedete Inflationsprämie. Kaum ein anderes Thema wird rund um die Lohnabrechnung derzeit so intensiv diskutiert und ist so wichtig, wie diese gesetzliche Neuerung. Viele Fragen sind mit der Änderung verbunden.
- Kann jedes Unternehmen frei entscheiden, ob und in welcher Höhe die Inflationsprämie den Mitarbeiter gezahlt wird?
- Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf die Inflationsprämie?
- Wie oft und in welcher Höhe darf die Prämie einem Mitarbeiter ausgezahlt werden?
- Gibt es zeitliche Befristungen und sonstige Einschränkungen?
- Darf die Inflationsprämie auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden?
- Was ist in der Lohnsteuerbescheinigung zu beachten?
Inflationsprämie in der Lohnabrechnung
Die Inflationsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 11c. Sie kann vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden
- vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 (Begünstigungszeitraum),
- komplett oder in mehreren Teilbeträgen
- und bis zu einer Höhe von maximal 3000 Euro (Höchstbetrag).
Die Mitarbeiter haben somit keinen Anspruch auf eine Inflationsprämie. Eine Ausnahme gilt hier, wenn die Prämie in Tarifverträgen verbindlich vereinbart wird.
Die Inflationsprämie muss in der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt als Prämie zum Ausgleich gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten deutlich erkennbar sein (Zweckbezug). Laut offizieller Information des Finanzministeriums genügt es dazu, "wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit den Preissteigerungen steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung".
Wie der Name "Inflationsausgleichsprämie" bereits zeigt, sollen die hohen Inflationsraten der vergangenen Monaten von zuletzt bereits etwa zehn Prozent im September, Oktober und November mit der Prämie ausgeglichen werden. Die Steuerbefreiung gilt daher nur, wenn es zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gezahlt wird (Zusatzzahlung). Es darf deshalb kein Bestandteil von dem vertraglich vereinbarten Gehalt einfach zur Inflationsprämie umgewandelt werden.
Die darf auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden, die zum Ausgleich der Inflation geeignet sind.
Um Missverständnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeiternehmern auszuschließen, stellt der Handelsverband Bayern e.V. eine kostenlose Mustervorlage für die Zahlung einer Inflationsprämie zum Download zur Verfügung.
Download [PDF, 1 Seite - 52 KB]
Mustervorlage Zahlung von Inflationsprämie